Freistellungsbescheinigung im Bauwesen: Das müssen Bauunternehmer wissen

04 Sep. 23

Bauunternehmer haben in Deutschland die Möglichkeit, sich von der oft als Belastung empfundenen Bauabzugssteuer durch das Finanzamt befreien zu lassen. Doch was steckt hinter der Freistellungsbescheinigung? In diesem Artikel klären wir detailliert über das Wie, Warum und Wann auf.

Was ist die Bauabzugssteuer? Ein kurzer Überblick


Bevor wir ins Detail gehen, sollte man den Hintergrund der Bauabzugssteuer verstehen. Sie wurde ins Leben gerufen, um Schwarzarbeit im Bausektor zu verhindern und sicherzustellen, dass Bauunternehmen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. 15% des Rechnungsbetrages wird hierbei vom Auftraggeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Für viele Bauunternehmen kann das eine beträchtliche finanzielle Herausforderung darstellen. Gerade mit steigenden Preisen können sich diese Kosten schnell in die Millionenhöhe summieren.


Freistellungsbescheinigung als Schlüsselinstrument für Bauunternehmen zur Vermeidung der Bauabzugssteuer

In der komplexen Welt der Bauwirtschaft gibt es viele administrative Herausforderungen, denen sich Unternehmer stellen müssen. Eine dieser Herausforderungen ist die Bauabzugssteuer. Glücklicherweise gibt es jedoch eine Möglichkeit, diesen finanziellen Druck zu mindern: die Freistellungsbescheinigung. Dieses Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird, bietet nicht nur die Möglichkeit, die Bauabzugssteuer zu umgehen, sondern auch andere wertvolle Vorteile.

Die Freistellungsbescheinigung stellt in der Praxis eine Art "Freifahrtschein" dar, der Bauunternehmen von der Pflicht befreit, einen bestimmten Betrag ihrer Einnahmen als Bauabzugssteuer abzuführen. Das bedeutet, dass der gesamte Rechnungsbetrag, der nach Abschluss eines Projekts vom Kunden erhalten wird, direkt beim Bauunternehmen bleibt. Dies kann, insbesondere in einer Branche, in der Liquidität entscheidend sein kann, einen wesentlichen Unterschied machen.

Es ist nicht zu leugnen, dass der Cashflow für jedes Unternehmen lebenswichtig ist, und im Baugewerbe ist dies nicht anders. Oftmals haben Bauunternehmen mit großen Projekten zu tun, bei denen die Zahlungen gestaffelt erfolgen und die Ausgaben hoch sind. In solchen Szenarien kann die Notwendigkeit, einen Teil des hart verdienten Geldes als Steuer abzuführen, erheblichen Druck auf die Liquidität eines Unternehmens ausüben.

Genau hier kommt die Freistellungsbescheinigung ins Spiel. Durch die Erlangung dieser Bescheinigung sichert sich das Bauunternehmen nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein verbessertes Standing gegenüber Kunden und Partnern. Es sendet ein Signal der finanziellen Stabilität und der guten Geschäftspraktiken aus.


Schritt für Schritt zur Freistellungsbescheinigung:

1. Antragstellung bei der Finanzbehörde: Jedes Bauunternehmen, das sich von der Bauabzugssteuer befreien möchte, muss bei seiner zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung stellen. Hierbei sind folgende Angaben unerlässlich:

* Name und Anschrift der Baufirma
* Steuernummer des Unternehmens
* Expliziter Hinweis, dass die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG erfolgt.

2. Sicherstellen der Voraussetzungen: Es genügt nicht, den Antrag einfach auszufüllen und abzuschicken. Das Bauunternehmen muss auch sicherstellen, dass durch die Erteilung der Freistellungsbescheinigung kein Steueranspruch des Finanzamts gefährdet ist. Verstöße, wie das Ignorieren von Anzeigepflichten oder das Nicht-Nachkommen von Mitwirkungspflichten, können hierbei zum Verhängnis werden.

3. Die Konsequenzen der Nichtvorlage: Sollte ein Bauunternehmen keine gültige Freistellungsbescheinigung vorweisen können, behält der Auftraggeber 15% des Rechnungsbetrags ein und führt diesen Betrag an das Finanzamt ab. Dieser Vorgang ist gesetzlich festgelegt und für Auftraggeber verpflichtend.


Ein Blick in die Praxis: Wann wird die Freistellungsbescheinigung verweigert?
Die Erteilung der Freistellungsbescheinigung ist keine Selbstverständlichkeit. Das Finanzamt prüft jeden Antrag genau. Werden steuerliche Pflichten wie Steuererklärungen, Lohnsteueranmeldungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht ordnungsgemäß oder verspätet eingereicht, kann das Amt skeptisch werden. Bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens, wird die Bescheinigung verweigert.


Steuertipp für betroffene Unternehmen:
Sollte Ihr Bauunternehmen Schwierigkeiten bei der Beantragung der Freistellungsbescheinigung haben, gibt es Alternativen. Sie könnten eine zeitlich befristete Bescheinigung oder eine speziell für einen bestimmten Auftraggeber beantragen. Das Ziel sollte es sein, Schritt für Schritt das Vertrauen des Finanzamts zurückzugewinnen.

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