Was Hausbesitzer jetzt über die EU-Sanierungsvorgaben wissen müssen

02 Jan. 24

Effiziente Dämmung kann zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Deshalb sollen besonders energieineffiziente Gebäude in der gesamten EU modernisiert werden. Für Hausbesitzer gibt es jedoch Erleichterungen.

Energieeffizientere Gestaltung

Nach einer Vereinbarung zwischen Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten sollen Gebäude zukünftig energieeffizienter gestaltet werden. Dies trägt zur Erreichung der Klimaziele der EU bei. Es ist geplant, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 durchschnittlich um 16 Prozent reduziert wird. Außerdem soll bis 2035 der Energieverbrauch um rund 22 Prozent reduziert werden. Diese Information wurde von den EU-Staaten und dem Parlament in Brüssel bekannt gegeben. Bei Nichtwohngebäuden sollen bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der ineffizientesten Gebäude saniert werden.

Muss ich mein Haus sanieren?

Die spezifischen Folgen der Richtlinien für Hausbesitzer und Unternehmen hängen hauptsächlich von der Umsetzung in Deutschland ab. Ursprünglich planten das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten, ähnlich der EU-Kommission, strengere Mindestanforderungen für Gebäude zu setzen. Überlegt wurde, dass rund 15 Prozent der energieineffizienten Gebäude jedes Landes renoviert werden müssen. Viele betrachteten diese Anforderungen als verpflichtende Zwangsrenovierungen.

Jedoch hat die EU diese Herangehensweise geändert. Das Ziel, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren, bleibt bestehen. Das bedeutet, dass Verbesserungen auch an bereits gut isolierten Gebäuden zur Erreichung dieser Ziele beitragen können. Allerdings soll etwa die Hälfte der Energieeinsparungen durch die Renovierung der energieineffizientesten Gebäude erreicht werden.

Sind Ausnahmen vorgesehen?

Gemäß Informationen des EU-Parlaments existieren Ausnahmeregelungen. So können beispielsweise landwirtschaftliche Gebäude und solche, die unter Denkmalschutz stehen, von den neuen Bestimmungen ausgenommen werden. Dies trifft ebenfalls auf Bauwerke zu, die aufgrund ihres einzigartigen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen. Des Weiteren können Kirchen und andere Sakralbauten von diesen Regelungen befreit sein.

Was wurde noch beschlossen?

Bis zum Jahr 2040 ist die Nutzung von Öl- und Gasheizungen nicht mehr vorgesehen. Das Parlament verkündete, dass die Mitgliedsländer der EU ab dem Jahr 2025 keine finanziellen Unterstützungen mehr für Heizsysteme gewähren dürfen, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas basieren. Allerdings können weiterhin Förderungen für Hybridheizsysteme, die fossile Brennstoffe und beispielsweise Wärmepumpen kombinieren, gewährt werden.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass ab 2027 auf öffentlichen und gewerblichen Gebäuden nach und nach Solarmodule installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktional realisierbar ist. Ferner ist geplant, dass ab dem Jahr 2030 nur noch Gebäude errichtet werden dürfen, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen am Standort emittieren. Die Kommission erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dieser Regelung.

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