Was ändert sich ab dem 1. September 2022?

01 Sep. 22

Die Bundesregierung beschließt regelmäßig neue Gesetze und Änderungen. So ändern sich auch ab dem 01. September 2022 einige Dinge in Sachen Finanzen, Versicherungen, Corona-Regeln und Umgang mit Ukraine-Flüchtlingen.

1. Energiepauschale für Arbeitnehmer

Um die Deutschen finanziell bei den steigenden Preisen für Energie zu entlasten, hatte die Bundesregierung im Mai 2022 die Auszahlung einer Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR beschlossen. Das Geld bekommt nun im September jeder unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, selbstständiger Arbeit oder Lohnarbeit bezieht.

2. Steigende Löhne für Pflegekräfte

Auch Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 01. September mindestens nach Tarif bezahlt werden, was zu einer Lohnsteigerung führt. Die Änderung liegt im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz begründet, könnte aber auch dazu führen, dass die Kosten für Pflegeheim-Bewohner und ihre Angehörigen steigen.

3. Modernes E-Rezept wird eingeführt

Bereits im Januar sollte das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt werden und das Papier-Rezept ersetzen. Nun startet die Testphase zur schrittweisen Einführung bei Praxen und Kliniken in der Region Westfalen-Lippe und bei Zahnärzten in Schleswig-Holstein. Das E-Rezept ersetzt die rosa Zettelchen gesetzlich Versicherter, die nun einen Code auf ihrem Smartphone bekommen sollen, mit dem sie das Medikament von der Apotheke erhalten. Alternativ kann der Code auch ausgedruckt und verwendet werden.
Bundesweit meldeten bereits rund 10.000 von 18.000 Apotheken, dass sie für die Neuerung startklar wären.

4. Ausbildungsstart für junge Menschen

Am 01. September ist auch für viele Azubis der Start in ihr erstes Ausbildungsjahr. Obwohl vielerorts der 01. August als traditionelles Datum gilt, ist auch der 01. September in einigen Bundesländern ein bekanntes Datum für den Ausbildungsstart.

5. Corona Regeln ändern sich - Einreise und Maskenpflicht

Wer bis Ende August aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehrte, profitierte noch von den gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise. Diese sollten nun auslaufen, wurden durch Beschluss vom Bundeskabinett am 24. August jedoch vorerst bis zum 30. September 2022 verlängert. Für Urlaubsrückkehrer sollen also weiterhin die gelockerten Regeln gelten. Einreisende ab zwölf Jahren müssen daher keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mit sich führen. Die Regeln wurden vor den Sommerferien gelockert, da die Pandemie-Lage sich entspannt hatte.

Außerdem ändern sich ab Oktober 2022 die allgemeinen Corona-Regeln, da die Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz im September auslaufen. Das Bundeskabinett hat wieder schärfere Regeln für den Herbst und Winter beschlossen, um den erwarteten steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. Dazu gehören unter anderem die bundesweite Tragepflicht von FFP-2 Masken in allen Flugzeugen und Fernverkehrszügen und die medizinische Maskenpflicht für Kinder und Personal. Außerdem wird es eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheime geben, die nur mit negativem Test betreten werden dürfen. Die Länder können darüber hinaus weitere Regelungen nach Infektionslage erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu bewahren. Dazu gehören zum Beispiel eine Maskenpflicht im ÖPNV, öffentlichen Innenräumen, Kultur- und Sportveranstaltungen und Schulen ab der 5. Klasse.

6. Visumsfreiheit für Ukrainer

Ukraine-Geflüchtete dürfen nun auch über den 31. August hinaus visumsfrei nach Deutschland einreisen und bekommen eine legale Aufenthaltsgenehmigung. Diese gilt für 90 Tage und wurde in der geänderten Fassung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung festgelegt.

 

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