Der Energieausweis

Der Energieausweis dient dem Ziel, dass der Käufer oder Mieter den Energieverbrauch eines Gebäudes leichter erkennt, ähnlich der eingeführten Energieeffizienzklassen bei Kühlschränken. Im Gegensatz zu Haushaltsgeräten oder Autos wissen Käufer und Mieter von Häusern und Wohnungen kaum etwas vom Energiebedarf des Objektes, da hilfreiche Informationen und Vergleichsmaßstäbe fehlen. Hier schafft der Energieausweis Abhilfe.

 

Der Ausweis liefert eine objektive Einschätzung und bietet die Möglichkeit, die energetische Qualität der Häuser bundesweit einfach und schnell zu vergleichen. Damit für das Gebäude eine Ausstellung eines Energieausweises möglich ist, muss zunächst eine energetische Analyse des Gebäudes erfolgen. Anschließend gibt der Energieausweis detailliert Auskunft über den Energieverbrauch, die Wärmeverluste, Sanierungsmöglichkeiten sowie Einsparpotenziale.
Beim Energieausweis wird zwischen zwei Typen unterschieden: Der Bedarfsausweis, der nach §18 EnEV Auskunft über den theoretischen Energiebedarf gibt sowie der Verbrauchsausweis, der nach §19 EnEV den Verbrauch angibt. Beide Ausweistypen dürfen für Wohn- und ebenso Nicht-Wohngebäude erstellt werden. Lediglich eine Ausnahme bilden Wohngebäude, die über weniger als fünf Wohnungen verfügen und für welche vor dem 01.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde. Bei diesen Gebäuden sind nur Bedarfsausweise zulässig. Anders sieht es aus, wenn beim Bau oder einer späteren Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutz-Verordnung aus dem Jahr 1977 erreicht wurde.
Diese Angaben sagen dem Mieter oder Käufer, welcher Energiebedarf bei einem durchschnittlich Verhalten im jeweiligen Haus und am durchschnittlichen Standort zu erwarten ist. Hieraus ergeben sich der Jahres- und der Primärenergiebedarf. In der Realität kann dies zwar etwas abweichen, allerdings können dadurch verschiedene Häuser in Bezug auf die technische Qualität miteinander verglichen werden, wodurch eine größere Markttransparenz für die Gebäude entsteht. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungen werden aus den Ergebnissen ebenso sichtbar. Der Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis wesentlich aussagekräftiger.
Dieser Energieausweis basiert auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Anhand der Angaben im Verbrauchsausweis kann demzufolge erkannt werden, welcher Energiebedarf bei einem Verhalten wie bei den bisherigen Bewohnern zu erwarten ist. Dadurch kann ein zukünftiger Energieverbrauch eingeschätzt werden, allerdings können unterschiedliche Gebäude nicht verglichen werden. Das Ergebnis ist stark von den Bewohnern abhängig. Zudem sind Modernisierungsempfehlungen nur bedingt möglich, denn die Gebäudehülle und Anlagentechnik werden nicht bewertet.
Ein Energieausweis verfügt über eine Gültigkeit von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Ausweis nicht verlängert werden. Zudem erlischt die Gültigkeit bei Um- oder Anbauten. In diesem Fall muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.