Bescheide, Hebesatz (270 %) & Fälligkeiten – das sollten Eigentümer jetzt wissen
Viele Eigentümer in Oranienburg haben 2025 neue Grundsteuer-Unterlagen erhalten oder warten noch darauf. Der folgende Beitrag erklärt kurz und praxisnah, was sich geändert hat, wie Sie Ihren Bescheid prüfen und welche Fälligkeiten jetzt wichtig sind.
Kurzüberblick
- Seit 1. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht.
- Oranienburg hat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 270 % (A: 300 %) festgesetzt.
- Die Jahressteuer ergibt sich aus: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100.
Was hat sich geändert?
- Neuberechnung der Grundsteuerwerte durch das Finanzamt.
- Festsetzung des Hebesatzes durch die Stadt Oranienburg (B 270 %, A 300 %).
- Versand der Bescheide 2025 schrittweise.
So rechnen Sie grob selbst
- Messbetrag im Bescheid des Finanzamts ablesen.
- Hebesatz der Stadt anwenden.
- Beispiel: 200 € × 270 % = 540 € Grundsteuer/Jahr (Grundsteuer B).
Diese Punkte sollten im Bescheid stimmen
- Objektdaten (Adresse, Flächen, Nutzungsart).
- Messbetrag (Finanzamt) und Hebesatz 2025 (Stadt Oranienburg).
- Fälligkeiten und ggf. SEPA-Lastschrift.
- Eigentumsanteile und Zustelladresse.
Fälligkeiten 2025
Typisch sind vierteljährliche Termine: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Auf Antrag sind Halbjahres- oder Jahreszahlung möglich. Maßgeblich ist Ihr Grundsteuerbescheid der Stadt.
Häufige Fragen aus der Praxis
Steigt oder sinkt meine Grundsteuer?
Das hängt von Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz ab. Die Reform führt zu Verschiebungen zwischen Lagen und Objektarten.
Ich habe Abweichungen entdeckt – was tun?
Prüfen Sie, ob der Fehler im Grundsteuerwert/Messbetrag (Finanzamt) oder im städtischen Bescheid liegt. Danach die zuständige Stelle kontaktieren.
Checkliste
- Grundsteuerwert & Messbetrag geprüft
- Hebesatz 2025 (B = 270 %) berücksichtigt
- Zahlungsart festgelegt (Vierteljahr/Halbjahr/Jahr)
- Fristen notiert (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.)
- Unklarheiten mit Stadt/Finanzamt geklärt

Bilder: KI generiert
