Steuerbonus für Mietnebenkosten nutzen

29 Aug. 18

Steuerlichen Bonus für Mietnebenkosten nicht verstreichen lassen

Begünstigungen für handwerkliche Leistungen als Steuerbonus 

Seit vielen Jahren steigen die Mieten sowie die Kosten für Energie, Heizung und Wasser kontinuierlich. Auch Reparaturen erfordern einen höheren finanziellen Aufwand als früher. Immer mehr Mieter erwarten die Nebenkostenabrechnung mit einem unguten Gefühl und wissen, dass es - wie in den Vorjahren auch - zu einer Nachforderung kommt. In den Mietnebenkosten enthaltene Aufwendungen für Reparaturen oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen sind teilweise steuerlich absetzbar. Mit ordentlichen Bescheinigungen und der richtigen Eintragung in der Steuererklärung lassen sich so durchaus einige Euros sparen.


Generell zählen Ausgaben für Miete und Mietnebenkosten zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung. Das heißt, dass diese Positionen steuerlich nicht anrechenbar sind. Doch es gibt einige Ausnahmen, die sich zum Beispiel auf verschiedene haushaltsnahe Dienstleistungen und die Inanspruchnahme von Handwerkern beziehen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein Mietverhältnis oder den Besitz von Wohneigentum handelt. Auch für Zweitwohnungen oder ein Ferienhaus können Handwerkerrechnungen im Steuerbonus berücksichtigt werden. Sowohl bei haushaltsnahen Dienstleistungen als auch bei Handwerkerleistungen sind 20% von der Einkommenssteuer abziehbar. Eine voneinander getrennte Aufführung der Positionen und die Plausibilität der Bescheinigung sowie der Rechnungsbegleichung sind nötig. Der Steuerbonus gilt nicht, wenn es sich um in der Miete enthaltenen Pauschalen für Schönheitsreparaturen handelt. 

Führen selbstständige Unternehmer folgende Tätigkeiten aus, ist eine Steuerermäßigung als Abzug von der Einkommenssteuer möglich. Im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen können

> die Reinigung der Wohnung und Anlagen, beispielsweise Fensterputzen oder Treppenhausreinigung
> Gartenpflege wie Rasenmähen und Hecken schneiden
> Straßensäuberung 
> und die Beseitigung von Schnee und Eis abgerechnet werden. 

Zu den steuervergünstigenden handwerklichen Dienstleistungen durch einen selbstständigen Unternehmer zählen zum Beispiel Kosten für

> den Schornsteinfeger
> Wartungsarbeiten an Heizungen, Lüftungsanlagen und Aufzügen
> die Gartengestaltung 
> Reparaturen und Wartungen von Fenstern, Türen und im Haushalt befindlichen Großgeräten.

Hierbei wird im Mietverhältnis vorausgesetzt, dass die Kosten vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt und von diesem beglichen wurden. Der Steuerbonus ist also nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter interessant. Die hier aufgeführten Leistungen sind Beispiele, die einen teilweisen Abzug der Ausgaben als Steuervergünstigung ermöglichen. Für jede Abrechnung muss eine ordentliche und die Mehrwertsteuer enthaltene Rechnung des ausführenden Dienstleisters vorliegen. Ebenso muss ein Beleg über die Begleichung der Rechnung eingereicht werden. Der Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen ist nicht selten strittig, so dass sich einige deutsche Gerichte mit der Definition beschäftigen. 

Eine steuerliche Beratung über die mögliche Vergünstigung und die richtige Eintragung in der Jahressteuererklärung ist ein stabiles Fundament für den Steuerbonus.