Mit dem Bestellerprinzip die Kaufnebenkosten senken

27 Sep. 18

Aktuelle Diskussionen um das Bestellerprinzip: Maklerkosten bald Eigentümersache?

Für Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip schon länger. Nun wird über eine Änderung der Kostenübernahme bei Kaufimmobilien diskutiert. Ein Grund für diese Gespräche sind die steigenden Immobilienpreise, die sich spürbar auf die Kaufnebenkosten auswirken. Gerade junge Familien rechnen die Nebenkosten beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung präzise durch und stellen die Frage, ob die hohen Kaufnebenkosten gerechtfertigt sind. 


Provisionen für Immobilienmakler - wer zahlt in der Zukunft?

Die Maklerprovisionen schwanken von Bundesland zu Bundesland und siedeln sich zwischen 2,4% und 7,14% an. Hinzu kommen die Grunderwerbssteuer von rund 6%, die Notarkosten und die Gebühren für den Grundbucheintrag. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro, der für Immobilien in angesagten Regionen und in Deutschlands Metropolen nicht unüblich ist, kommen so schnell Kaufnebenkosten in der Preisklasse eines Porsches zusammen. Der Nebenkostenfaktor wird auch durch das ab Herbst mögliche Baukindergeld nicht gesenkt, wissen Experten. Um Nebenkosten in Höhe von rund 90.000 Euro zu kompensieren, müsste eine Familie 7 Kinder haben und alle Freibeträge ausnutzen. 

Durch die Umlegung der Maklergebühren auf den Besteller, der in den meisten Fällen der Eigentümer ist, würden Käufer entlastet und könnten die Kaufnebenkosten senken. Bei Mietwohnungen hat sich das Konzept laut Bundesregierung bereits gelohnt. Den gleichen Vorteil könnten Immobilienkäufer zukünftig erhalten, wenn die Maklerleistungen vom Auftraggeber finanziert würden. Durch die Anhebung der allgemeinen Kaufnebenkosten müssen potenzielle Eigentümer derzeit mit einem Aufpreis von bis zu 15% rechnen. Dies schränkt die Möglichkeiten ein und erfordert höhere Kredite, mehr Eigenkapital oder den Blick auf einen günstigeren Immobilienpreis. 

Österreich und die Niederlande arbeiten mit kleineren Provisionen 

In den Nachbarländern sind Preisabsprachen gesetzlich verboten und das Bestellerprinzip beim Immobilienmakler längst Alltag. Dieser erhält für seine Leistung 1% bis 2% vom Kaufpreis und wird vom Auftraggeber bezahlt. Auch in Deutschland wird es Veränderungen geben, wenn es nach dem Antrag der Grünen geht. Bisher fahre die Regierung einen "Makler-Kuschelkurs", äußert sich die Fraktionschefin.

Der Aufgabenbereich eines Immobilienmaklers ist vielseitiger und beginnt bereits mit der Sammlung aller objektrelevanten Daten und der Erstellung des Exposés. Im gesamten Ablauf ist er die Schnittstelle zwischen Eigentümer und Käufer. Eine Änderung der Rechnungsstellung auf den Besteller würde u. a. dazu führen, dass weniger Eigentümer Maklerleistungen in Anspruch nehmen könnten.