Informationen zum Baukindergeld

17 Okt. 18

Als Zuschuss soll das Baukindergeld es Familien mit Kindern sowie Alleinerziehenden ermöglichen, das eigene Haus oder die Eigentumswohnung zu finanzieren.


Wer am 01.01.2018 oder danach einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, profitiert möglicherweise vom neuen Baukindergeld. Der staatliche Zuschuss steht allen zu, die ab diesem Datum ein Eigenheim finanzieren wollen und ein oder mehrere Kinder haben. Allerdings ist das Baukindergeld an einige Bedingungen geknüpft: Im Haushalt müssen ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren leben, für die der Antragsteller, die Antragstellerin oder der jeweilige Partner/die Partnerin Kindergeld erhält. Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro im Jahr betragen, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Für jedes weitere Kind erhöht sich das zulässige Einkommen um 15.000 Euro jährlich. Das neue (zu finanzierende) Haus oder die neue (zu finanzierende) Wohnung ist zum Zeitpunkt der Beantragung von Baukindergeld die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers oder der Antragstellerin. 


Höhe des Baukindergeldes 

Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden. Der staatliche Zuschuss ist also kein zinsfreies Darlehen oder dergleichen, sondern gewissermaßen ein Geschenk. Und es ist hoch: Je Kind erhält man 12.000 Euro , die in jährlichen Raten von jeweils 1.200 Euro ausgezahlt werden. Damit ist das Baukindergeld ein sinnvoller Zuschuss bei der langfristigen Finanzierung der eigenen Immobile. Auch Oranienburg Immobilien können über das Baukindergeld finanziert werden. Der Preis liegt bei derzeit (Stand September 2018) 1.150 Euro je Quadratmeter. Das sind zwar 11 % weniger als im Vorjahr (2017), aber immer noch viel Geld.