Grundschuld oder Hypothek? Wie Immobilienkredite abgesichert werden

29 Jan. 19

Gute Sicherheiten ermöglichen günstige Zinsen. Hypothek und Grundschuld sind Grundpfandrechte zugunsten des Kreditinstituts. Für diese Sicherung wird ein Darlehen in gleicher Höhe ausgegeben.

Bei Kauf oder Sanierung von Immobilien gibt die Bank günstige Hypothekendarlehen aus. Abgesichert werden diese Kredite durch die Eintragung eines Grundpfandrechtes im Grundbuch. Im Grundbuch der Immobilie führt das Amtsgericht dieses Grundpfandrecht als Hypothek oder Grundschuld.

Grundpfandrecht - die Bank darf versteigern

Im Laufe der Jahre werden Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten fällig: Das Einfamilienhaus braucht neue Fenster, eine modernere Heizungsanlage oder der Keller ist trockenzulegen. Banken geben nicht nur bei der Anschaffung von Immobilien, sondern auch bei deren Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen günstige Kredite aus. Als Sicherheit fordern sie die Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch von Haus oder Wohnung.

"Zahlt der Eigentümer das Darlehen nicht zurück, kann die Bank die Immobilie verwerten", erklärt das Immobilienbüro Gottschalk. John Semler, Vorstand des Bundesverbands der Immobilienfinanzierer bestätigt, dass der Inhaber des Grundpfandrechtes beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung von Haus oder Wohnung beantragen kann - sofern die Rückzahlung des Darlehens scheitert.

Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

Für Hypothekendarlehen, dem klassischen Immobilienkredit, wird eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Diese Absicherung wird Hypothek genannt und ist häufig ein Synonym für das Hypothekendarlehen, so Silvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Im Gegensatz zur Grundschuld ist die eingetragene Hypothek zwingend an das ausgezahlte Darlehen gebunden, erklärt das Immobilienbüro Gottschalk. Mit jeder Darlehensrückzahlung sinkt auch die Höhe der Eintragung im Grundbuch. Nach vollständiger Rückzahlung des Immobilienkredits wird die Hypothek automatisch gelöscht.

Weitaus häufiger erfolgt jedoch Absicherung von Immobiliendarlehen mit einer Grundschuld, so Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Zwar wird die Grundschuld ebenfalls in der Höhe des aufgenommenen Kredits eingetragen, allerdings nimmt sie nicht bei Rückzahlung des Darlehens ab. Die Grundschuld bleibt im Grundbuch bestehen, bis ihre Löschung beantragt wird.

Vorteile einer Grundschuldeintragung

Mit jeder Rückzahlung reduziert sich der Anspruch der Bank auf die Grundschuld - nicht aber die Höhe der Grundschuld. Die freien Teile können einem neuen Gläubiger als Darlehensabsicherung dienen. Für die Löschung oder Freigabe einer Grundschuld ist die Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Gläubiger erforderlich.

Vorteile der Hypothek

Immobilien sind starke Sicherheiten für Banken, womit das Hypothekendarlehen meist günstiger als ein Ratenkredit ist, so der Tipp vom Immobilienbüro Gottschalk. Möglich sind zudem Hypothekeneintragungen für mehrere Darlehen und Gläubiger.

Nachteile

Werden während der Rückzahlung des Hypothekendarlehens neue Mittel gebraucht, ist die Eintragung einer neuen Hypothek erforderlich. Damit verbunden sind Verwaltungsgebühren, wie Notarkosten und Kosten für die Grundbucheintragung. Diese Kosten sind nicht im effektiven Jahreszins erhalten, so Silvie Ernoult. Eingeschränkt sind mit dem Hypothekeneintrag auch die Rechte des Eigentümers: Verkauft werden kann nur eine lastenfreie Immobilie, bestätigt Scherfling.

 

Als Alternative zum klassischen Immobilienkredit nennt das Immobilienbüro Gottschalk das Beschäftigtendarlehen. Große Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern Darlehen für das Schaffen oder Sichern von Immobilieneigentum an. Verbilligte Darlehen geben auch die KfW-Förderbank sowie Investitionsbanken einiger Bundesländer aus.