Bauaufträge vereinfacht - Was ändert sich, wer profitiert?

15 Apr. 19

Nachdem die Deckelung der Mietpreise weitestgehend fehlgeschlagen ist, soll eine vereinfachte Vergabe von Bauaufträgen genug bezahlbaren Wohnraum schaffen. Was steckt dahinter?

Bezahlbarer Wohnraum wird vor allem in den Städten rar. In Berlin oder München gibt es einen wahren Kampf um Mietwohnungen aller Preisklassen. Die Deckelung der Mietpreise war dafür vorgesehen, die Mieterhöhung zu verlangsamen. Doch leider griffen die Konzepte nicht und haben Vermietern zu viel Spielraum nach oben gelassen. Das Problem bestand auch darin, dass eine reine Kopplung der Mietpreise Bauprojekte nicht attraktiver macht, als sie vorher waren. Die Vereinfachung von Bauaufträgen, wie Sie zum 01.03.2019 in Kraft getreten ist, soll dies ändern.


Vereinfachte Vergabe im Detail
Vor allem der soziale Wohnungsbau soll in Form von Großprojekten profitieren und so bezahlbaren Wohnraum schaffen. Der Vorsitzende des Bundesbauministeriums Horst Seehofer (CSU) sah einen positiven Wandel vor allem für Genossenschaften und kommunale Wohnungsbauprojekte. Ob die neuen Mittel greifen und welche Auswirkungen genau auftreten, scheint dabei bisher nicht absolut klar, so handelt es sich bei den Änderungen um einen befristeten Zeitraum für Anträge, die bis Ende 2021 eingehen. Verschiedene Verbände begrüßten die Vereinfachungen allerdings vorab.

Was ändert sich?
Die beschleunigten Verfahren sollen vor allem eines bedeuten: weniger Aufwand bei Genehmigungsverfahren und Papierarbeiten. Die resultierende Ersparnis dürfte in den Unternehmen für öffentliche Projekte Ressourcen schonen und anstehende Projekte schneller verwirklichen lassen.

Aufträge bis zu einer Höhe von 3.000 EUR dürfen nun direkt vergeben werden und bedürfen keiner zusätzlichen Genehmigung. Bei Aufträgen bis zu 10.000 EUR reicht es aus, einen Sozialabgabennachweis oder einen Nachweis zu gezahlten Steuern vorzulegen. Desweiteren sind nun Ausschreibungen bei Projekten im Millionenbereich auch unter einer Grenze von 5,545 Millionen zwischen öffentlicher und beschränkter Ausschreibung wahlfrei. (https://www.immobilien-zeitung.de/1000060552/bund-vereinfacht-vergabe-von-bauauftraegen/)

Weiterhin ist die freihändige Vergabe von Projekten nun bis zu einer Höhe von 100.000 EUR erlaubt, eine beschränkt öffentliche Ausschreibung bis zu einer Millionen Euro möglich. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/03/vergaberecht-bauleistungen.html) Die Vorabselektion kann bedeuten, dass weniger europäische Billiganbieter in die Ausschreibung stoßen und aufgrund fraglicher Praktiken unschlagbare Niedrigpreise erzielen.

Schon 2018 forderten Fachleute für sozialen Wohnungsbau eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Kriterien. Ob die Vereinfachungen den Investitionswillen der Länder und Kommunen steigert, bleibt abzuwarten. Die Maßnahmen betreffen auch die Schaffung von Infrastruktur und andere Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit dem Bau von Wohnraum verbunden sind.

Auswirkungen für private Häuslebauer und Käufer

Private Häuslebauer und Käufer sind von den Änderungen kaum betroffen, profitieren allerdings nach wie vor von Förderungen wie dem Baukindergeld. Wer kosteneffiziente Ansätze und geeignete Grundstücke sucht, ist mit örtlichen Dienstleistern wie dem Immobilienbüro Gottschalk in Oranienburg gut beraten.

Grüne Wohnung gesucht
Kritik kam zwar von der Opposition, da grüne Baumaßnahmen und faire Löhne nicht festgeschrieben sind, gemessen an den Reaktionen der Betroffenen war dies allerdings auch nicht gewünscht, da entsprechende Dokumentierung keine wirkliche Vereinfachung bedeuteten. Die ersten Projekte, die seit Anfang März vereinfacht genehmigt werden durften, sollten erst in den nächsten 2-3 Jahren bezugsfertig sein. Welche weiteren Maßnahmen in Zukunft ergriffen werden und ob die geplanten Vereinfachungen der Vergabe nach Ablauf erweitert werden, bleibt abzuwarten.

Bild:  Fotolia_244338650_XS