Was das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen bewirken könnte

07 Mai. 19

Das beim Abschluss von Mietverträgen bereits geltende Bestellerprinzip für die Kosten des Immobilienmaklers soll nach dem Willen von Justizministerin Katarina Barley auch beim Kauf von Immobilien gelten. Wir vom Immobilienbüro Gottschalk informieren Sie über die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen.

Die beabsichtigte Neuregelung

Seit 2015 gilt für die Vermittlung von Mietwohnungen durch Immobilienmakler das sog. Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt. In der Regel ist dies der Vermieter, der eine Wohnung über einen Makler auf dem Wohnungsmarkt anbietet. Bis dahin war es häufig so, dass die Maklerprovision mit Abschluss des Mietvertrages auf den neuen Mieter umgelegt worden war. Das Vermittlungsgeschäft mit Mietwohnungen hat durch die Neuregelung gelitten. Es werden weniger Mietwohnungen auf dem freien Markt angeboten.


Nun plant Justizministerin Katarina Barley Gleiches mit der Vermittlung von Kaufimmobilien durch Immobilienmakler. Sie begründet dies damit, dass die Immobilienkäufer so von den hohen Nebenkosten entlastet werden und so der Erwerb von Wohneigentum gefördert werde.

Hinter der geplanten Neuregelung steht die Annahme, dass die Nebenkosten einschließlich der Maklergebühren in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch seien. Viele Kaufinteressenten könnten dadurch den notwendigen Eigenkapitalanteil nicht mehr aufbringen. Es wird dabei einer Maklerprovision in Höhe von durchschnittlich 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises zugrundegelegt . Zusammen mit einer Grunderwerbsteuer von 6 Prozent betragen die Nebenkosten bis zu 15 % des Kaufpreises.

Tatsächlich liegt die Maklerprovision häufig unter diesen Werten. Professionell und seriös arbeitende Maklerbüros, wie wir vom Immobilienbüro Gottschalk, berücksichtigen bei der Provision das jeweilige Objekt und die Marktgegebenheiten. Die Maklerprovision wird auch nicht grundsätzlich voll auf den Käufer abgewälzt, wie oft behauptet wird. Vielfach gibt es eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, um beiden Seiten Rechnung zu tragen.

Die Auswirkungen der Neuregelung

Es ist nachvollziehbar, dass die Justizministerin mit der Neuregelung Käufer entlasten möchte und so die Chancen auf den Erwerb von Wohneigentum fördern will. Auch die Intention, unseriös arbeiten Maklern das Handwerk zu erschweren, ist begrüßenswert. Makler, die nur daran interessiert sind, möglichst schnell eine hohe Provision zu kassieren, mag es geben. Dies trifft jedoch nicht auf die Mehrzahl der gut ausgebildeten mit fachkundigem Personal arbeitenden Immobilienmakler zu .

Wie wohl die meisten unserer Berufskollegen, haben wir es uns vom Immobilienbüro Gottschalk zur Aufgabe gemacht, die Interessen von Käufer und Verkäufer bei der Vermittlung von Immobilen zu berücksichtigen. Wer als Käufer seine Traumimmobilie sucht, ist auf sachkundige, den Markt und die örtlichen Gegebenheiten kennende Vermittler angewiesen, um nicht daneben zu greifen. Gleiches gilt für den Verkäufer, der nicht unter Wert verkaufen will. Die Wahl der passenden Wohnimmobilie ist oft eine Entscheidung für das ganze Leben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und sollte daher auch auf Käuferseite professionell begleitet werden. Die Beteiligung an den Kosten hierfür ist demgegenüber durchaus vertretbar. 

Bei der Einführung des isolierten Bestellerprinzips ist zu befürchten, dass Immobilienmakler bei der Vermittlung einseitig nur die Interessen des jeweiligen Bestellers berücksichtigen müssen. Auch wird der Verkäufer die Provision möglicherweise in einen höheren Kaufpreis einfließen lassen. Das könnte den mit der geplanten Neuregelung verfolgten Entlastungszweck für die Käufer ins Gegenteil verkehren. Es entspricht der Berufsaufassung seriöser Immobilienbüros wie des Immobilienbüros Gottschalk, ausgewogene Lösungen zu finden.

Nur wenn Käufer und Verkäufer mit dem Abschluss des Kaufvertrages über die neue Wohnimmobilie vollumfänglich zufrieden sind, können künftige Auseinandersetzungen vermieden werden. Die professionelle Abwicklung des Immobilienkaufs zur Zufriedenheit aller Beteiligten steht deshalb für uns vom Immobilienbüro Gottschalk im Vordergrund. Ob die geplante Neuregelung hier nicht mehr Probleme schafft als löst, bleibt abzuwarten.

Bild: Fotolia_84377570_XS