Hessen: Mietpreisbremse verlängert und ausgeweitet

24 Sep. 19

Das Immobilienbüro Gottschalk möchte Sie darüber informieren, dass die hessische Landesregierung die aktuell geltende Mietpreisbremse ausweiten und verlängern möchte. Einst definierte Ausnahmen für einige Stadtteile in größeren Städten sind zudem in Zukunft nicht mehr gültig. Die neuen Regelungen sind zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten.


Die Mietpreisbremse bzw. deren Wirksamkeit löst seit vielen Jahren in Deutschland kontroverse und ebenso vielschichtige Debatten aus. In ihrem Kampf gegen zu hohe Mietpreise in Ballungszentren sowie ländlichen Gebieten ist die hessische Landesregierung von diesem Instrument überzeugt.

Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft- und Wohnungsbauminister, gab ihm Rahmen einer Pressemitteilung bekannt, dass vor allem bei neuen Mietverträgen mit steigenden Mieten zu rechnen ist. Er erläuterte hierzu, dass all jene, die eine Mietwohnung rund um das Rhein-Main-Gebiet suchen, ein Lied davon singen könnten. Al-Wazir ist der Auffassung, dass die Mietpreisbremse einen guten Beitrag dazu leiste, die Situation zu entspannen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die verantwortlichen Politiker in Hessen darauf verständigt, die Mietpreisbremse ab dem 1. Juli 2019 nicht nur zu verlängern, sondern auch auf doppelt so viele Kommunen als bisher auszuweiten. Die Regelungen zur Bekämpfung von zu hohen Mietpreise betrafen in der Vergangenheit 16 Gemeinden und Städte. In Frankfurt am Main, Darmstadt, Wiesbaden, Bad Homburg sowie Kassel waren der Mietpreisbremse unterworfen. Lediglich einige Stadtteile waren der Mietpreisbremse aufgrund von Ausnahmen nicht unterworfen. Mit Beginn des Monats Juli entfallen etwaige Sonderregelungen zur Umgehung der Mietpreisbremse, wodurch erstmals Stadtgebiete vollständige von der Regelung betroffen sind.

Wissenswertes

Bei Neubelegungen von Wohnungen bestimmt die Mietpreisbremse beispielsweise, dass die vom Eigentümer verlangte Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Davon ausgenommen sind Erstbezüge bei einem Neubau oder modernisierte bzw. sanierte Immobilienobjekte. Wie Sie das ortsübliche Mietniveau herausfinden können und welche Auskünfte ein Vermieter Ihnen gegenüber erteilen muss, erfahren Sie in Ihrem Immobilienbüro Gottschalk.

Auch hier bezog Tarek Al-Wazir Stellung und erklärte, dass die innerstädtische Entwicklung der Mietpreise in der letzten Jahren gezeigt habe, dass einst günstigere Stadtteile enorme Mietsteigerungen aufweisen, wodurch die Mietpreisbremse auch hier keine Ausnahmen mehr machen könne. Auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen würde es laut Al-Wazir mit hoher Wahrscheinlichkeit zu "Nachholeffekten" kommen, wenn erneut vereinzelt Stadtteile einer Ausnahmeregelung unterliegen. Seiner Meinung nach, würde solch ein Zustand nicht zielführend sein.

Darüber hinaus ist geplant, dass mehr Städte sowie Gemeinden, mehrheitlich aus dem Rhein-Main-Gebiet, dem umfangreichen Regelwerk für die Mietpreisbremse ausnahmslos unterliegen. In Zukunft sind nun auch die Städte Nauheim, Bad Soden am Taunus, Bischofsheim sowie Eschborn betroffen.