Immobilienbesitzer aufgepasst: Das ändert sich im Jahr 2020!

09 Mär. 20

Auf die Eigentümer von Immobilien kommen im Jahr 2020 einige neue Gesetze und Regelungen zu. Dazu gehört unter anderem die Reform des Wohngelds, der neue Mietdeckel, neue Regelungen bezüglicher der Provision für Makler, die Reform der Grundsteuer und Regeln bezüglich der Abschreibung von energetischen Sanierungen. Was sich hinter diesen Veränderungen verbirgt, lesen Sie im folgendem Artikel.

Die Maklerprovision In der neuen Gesetzeslage bezüglich der Verteilung der Provision für Makler wird definiert, welche Anteile Verkäufer und Käufer hier übernehmen müssen. Aktuell ist die Verteilung der Provision für Makler noch durch keine einheitliche Regelung klar definiert, in den unterschiedlichen Region bestehen heute noch verschiedene Regelungen. Die ganze Summe wird in Berlin von dem Käufer übernommen, Käufer und Verkäufer teilen sich die Summe in Baden-Württemberg. Besonders Käufer sollen durch die Einführung des einheitlichen Gesetzes entlastet werden. Denn überwiegend müssen aktuell die Käufer die Provision für den Makler aufbringen, auch, wenn der Makler ursprünglich durch den Verkäufer beauftragt wurde. Bundesweit sollen die Käufer zukünftig nur noch die Hälfte der Gebühren für den Makler zahlen müssen. Der Mietdeckel Im März tritt der Berliner Mietdeckel in Kraft und ist damit verbindlich für alle Immobilien, die vor dem Jahr 2014 in Berlin gebaut wurden. Für ganze fünf Jahre dürfen Vermieter der betreffenden Immobilien ihre Mietforderungen nicht mehr erhöhen. Außerdem sollen Obergrenzen bei den Mieten eingeführt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach Ausstattung und Baujahr des jeweiligen Objekts. Wenn die Obergrenze durch den Vermieter um mehr als 20 Prozent überschritten wird, muss im kommenden Jahr die Miete gesenkt werden. Die Grundsteuer Auch gibt es 2020 neue Regelungen hinsichtlich der Grundsteuer für Besitzer von Grundstücken und Immobilien. Abhängig ist die Grundsteuer in Zukunft von dem Mietpreis und dem Bodenwert. Daher müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Fachleute deuten bereits an, dass für den Großteil der Eigentümer von Immobilien die Last an Steuern dadurch steigen wird. Die Wohngeldreform Profitieren werden im Jahr 2020 von der Reform des Wohngeldes Haushalte, die ein niedriges Einkommen haben. Bereits ab dem 1. Januar 2020 wird die Wohngeldzahlung erhöht. Das Wohngeld erhalten die Eigentümer der Immobilien als sogenannten Lastenzuschuss. Steuerliche Abschreibungen von energetischen Sanierungen Ab dem Jahr 2020 bekommen Eigentümer von Immobilien die Chance, die Kosten, welche für energetische Sanierungen entstanden sind, steuerlich geltend zu machen. Die schwarz-rote Koalition hat das Klimapaket beschlossen, und die neuen Regelungen zu den energetischen Sanierung ist ein Teil davon. Allerdings ist die Voraussetzung für eine steuerliche Absetzung, dass die Immobilie von dem Eigentümer selbst bewohnt wird. Außerdem muss das Alter der Immobilie mindestens 10 Jahre betragen, wenn die energetische Sanierung durchgeführt wird. Insgesamt können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist über einen dreijährigen Zeitraum möglich. Pro Haushalt beträgt die maximale Summe 40.000 Euro. Als Alternative kann allerdings durch die Eigentümer einer Immobilie auch die KfW-Förderung genutzt werden. Die Sanierungen, die förderungsfähig sind, enthalten den Austausch von Heizungsanlagen, Außentüren, Fenstern und die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen.

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