Neuerungen 2021

04 Jan. 21

Steuern, Kindergeld und Co.: Bürger profitieren 2021 von einem deutlichen Plus

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Steuerrecht, beim Kindergeld und bei diversen staatlichen Förderungen in Kraft. Steuerzahler und Empfänger staatlicher Leistungen können sich freuen: Die meisten werden 2021 erheblich mehr Geld zur Verfügung haben. Dazu tragen unter anderem die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags bei.

Mehr Netto vom Brutto: Grundfreibetrag und Soli

Ab Januar 2021 steigt der jährliche steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro. Diese Erhöhung entlastet alle Steuerzahler,

die mindestens so viel Einkommen erzielen. Bis zu dieser Höhe streichen sie ihre Einkünfte steuerfrei ein, das reduziert die Steuerbelastung für Geringverdiener genauso wie für Durchschnittsverdiener und Großverdiener.

Ein Großteil der Steuerpflichtigen kommt zudem in den Genuss einer umfangreichen Reform des Solidaritätszuschlags. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zahlen rund 90 % künftig keinen Soli mehr, bei weiteren 6,5 % sinkt die Steuerlast durch eine Milderungszone. Nur Alleinstehende mit einem jährlichen Einkommen ab 96.820 Euro und gemeinsam Veranlagte ab der doppelten Summe stemmen den Soli in unveränderter Höhe.

Entlastung für Eltern: Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen

Mehr Geld verzeichnen 2021 alle Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld erhalten. Der Staat erhöht das Kindergeld pro Kind und Monat um 15 Euro. Konkret bedeutet das: Für das erste und zweite Kind überweist er ab 2021 jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Zugleich steigen die Kinderfreibeträge, die Besserverdienende alternativ zum Kindergeld nutzen können. Je Kind gewährt das Finanzamt künftig 8.338 Euro.

Unterhaltspflichtige können höheren Betrag steuerlich absetzen

Wer an seinen Ex-Partner oder an volljährige Kinder Unterhalt überweist, kann die Beträge bis zu einer bestimmten Höhe als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Obergrenze ist mit dem steuerlichen Grundfreibetrag identisch. Wie dieser steigt die maximale Summe 2021 von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Zugleich steigt aber auch der Kindesunterhalt, ab dem Jahreswechsel gilt eine überarbeitete Düsseldorfer Tabelle.

Förderung von Wohneigentum: Wohnungsbauprämie und Baukindergeld

Der Staat gestaltet die Wohnungsbauprämie für das Bausparen ab 2021 in mehrfacher Hinsicht attraktiver. Künftig ist ein jährlicher Sparbetrag von 700 Euro statt 512 Euro förderfähig, der Fördersatz steigt von 8,8 % auf 10 %. Damit verbuchen Alleinstehende bis zu 70 Euro und gemeinsam Veranlagte bis zu 140 Euro Wohnungsbauprämie im Jahr. Zusätzlich erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten: Die jährliche Einkommensgrenze erhöht sich von 25.600 Euro auf 35.000 Euro, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.

Eine gute Nachricht gibt es auch für alle Interessierte am Baukindergeld: Ursprünglich sollte diese Förderung zum Jahresende 2020 auslaufen, aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diese Frist bis 31. März 2021 verlängert. Eltern können pro Kind einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro beantragen, der Staat zahlt die Summe in zehn Jahresraten aus.

 

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