Änderung der 1. BImSchV Höhere Schornsteine bei Neubauten ab 2022 Pflicht

02 Dez. 21

Änderung der 1. BImSchV Höhere Schornsteine bei Neubauten ab 2022 Pflicht

 

Zum Schutz des Klimas: Sanierung oder Neubau?

Holzscheite, Hackschnitzel und Pellets setzen während des Verbrennungsprozesses Feinstaub frei. Dieser beinhaltet unter anderem gesundheitsgefährdende Schadstoffe, wie zum Beispiel Furane und Dioxine. Da die Inhaltsstoffe über die Luft ungefiltert in das unmittelbar angrenzende Wohnumfeld gelangen, haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine Änderung in der Ersten Verordnung des Immissionsschutzgesetzes des Bundes (BImSchV) verständigt. Im Mittelpunkt des Entschlusses steht §19, welcher die Ableitbedingungen für die entstehenden Abgase beinhaltet.



Deren Änderung ist jedoch unter der Voraussetzung vorgesehen, dass die Öffnung von neu verbauten Schornsteinen am höchsten Punkt eines Hauses angebracht sein muss. Der Schornstein muss demnach den sogenannten Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen. Bislang war es per Gesetz legitim, dass ein Schornstein das Dach auch an einer anderen Stelle überragen konnte.

Betroffene Anlagen nach dem neuen 1. BImSchV

Die neue Regelung in der Ersten Verordnung bezieht sich in erster Linie auf Feuerungsanlagen für festes Brennstoffmaterial. Hierzu gehören beispielsweise, Kamineinsätze, Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Anlagen für Scheitholz sowie Grundöfen und Räucherschränke. Darüber hinaus sind gewerblich verwendete Anlagen wie Holzkohlegrillanlagen ebenfalls von der neuen Regelung betroffen.

Weitere Unterschiede gibt es im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben bei den Schornsteinhöhen in Abhängigkeit zur jeweiligen Dachneigung. In diesem Zusammenhang hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Anlagengrößen zu berücksichtigen. Je größer die Gesamtleistung (Kw), desto höher muss ein Schornstein über den Dachfirst hinausragen. Hierfür wurden genaue Abstufungen der einzelnen Anlagegrößen berücksichtigt.

Statische Überprüfungen könnten bei höheren Schornsteinen notwendig sein

Die neuen Vorgaben richten sich ausschließlich an entsprechende Vorhaben bei Neubauten. Bereits gebaute Schornsteine sind daher nicht betroffen. Selbst dann, wenn ein Gas- bzw. Ölheizkessel gegen eine Anlage für Pellets oder Hackschnitzel ausgetauscht wird, greift das Prinzip des bereits durchgeführten Baus.

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