Änderung der Förderung bei effizierten Gebäuden

03 Jan. 22

DIE FREUDE WÄHRTE NUR KURZ! Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude statt der bisherigen Förderung

 

Erst Anfang 2021 kam es zu einer erfreulichen Neuerung, die viele Bauherren begeisterte: Recht großzügige Förderzuschüsse für so genannte Effizienzhäuser wurden in Darlehensform gewährt. Dafür wurde im Jahr 2021 einiges an Geld frei gegeben. Aber nun ist zum Jahresende auch schon wieder Schluss mit den guten Zeiten.

 

Es trifft ausgerechnet die "Kleinen", denn ein Spezialfall, das Effizienzhaus 55, wird ab 2022 nicht mehr mit einer Förderung bedacht. Die am niedrigsten ausfallende Stufe geht fortan leer aus. Hierbei zahlt sich allerdings das Tempo aus. So ist es immerhin bis Ende Januar 2022 noch möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Satte 18.000 Euro kann das Tempo bringen. Das Prozedere ist unverändert. Der Antrag muss vorab an die KfW gerichtet werden. Der KfW-Antrag darf nur vor dem Abschluss möglicher Lieferungs- oder Leistungsverträge gestellt werden, also nicht "prophylaktisch". Jedoch kann ein einschlägiges nachgewiesenes Beratungsgespräch bei der Bank an Stelle dieser Maßnahme treten.

 

So sieht es aus mit dem KfW-Wohnungseigentumsprogramm

 

Das Programm dient allgemein dazu, eine Immobilie zu bauen oder erwerben, die der Antragsteller selber nutzen möchte. Der Antrag auf ein KfW-Darlehen wird nicht direkt bei der entsprechenden Bank gestellt, sondern an einen in Frage kommenden Partner, wie eine Bank oder Versicherung gerichtet. Dieser gibt den Antrag an die zuständige Stelle, die KfW, weiter. Berechtigt zu einer solchen Förderung ist, wer Wohneigentum kaufen will, das er selber nutzt. Dies können Privatpersonen jeden Alters sein. Auf den Kredit der KfW hat grundsätzlich jeder einen Anspruch. Davon nicht betroffen sind reine Umschuldungen oder so genannte Nachfinanzierungen. Der Antragsteller muss also quasi neu sein auf dem Gebiet.

 

Um welchen Förderungsgegenstand geht es?

 

Generell geht es bei der Förderung um den Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien bzw. Anteilen an Genossenschaften, sofern die Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird. Inkludiert sind der Erwerb von Grundstücken, Kosten für den Bau und dessen Nebenkosten, Sanierungen sowie die Gestaltung von Außenanlagen. Und so viel ist möglich: Die Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro, für die Anteile an Genossenschaftseigentum sind 50.000 Euro möglich. Die Laufzeit ist mit 25 Jahren Maximum angesetzt, mit einer kurzen tilgungsfreien Phase zu Beginn. Zinsen werden in der Zeit zwar berechnet, aber keine Tilgungssumme. Das erlaubt am Anfang der Bauphase etwas entspanntere Verhältnisse. Wer also auch im Segment 55 von diesen Konditionen profitieren will, sollte sich beeilen. Time is money, das gilt auch hier.

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