Aktuelles

  • 02 Dez. 21
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    Änderung der 1. BImSchV Höhere Schornsteine bei Neubauten ab 2022 Pflicht

     

    Zum Schutz des Klimas: Sanierung oder Neubau?

    Holzscheite, Hackschnitzel und Pellets setzen während des Verbrennungsprozesses Feinstaub frei. Dieser beinhaltet unter anderem gesundheitsgefährdende Schadstoffe, wie zum Beispiel Furane und Dioxine. Da die Inhaltsstoffe über die Luft ungefiltert in das unmittelbar angrenzende Wohnumfeld gelangen, haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine Änderung in der Ersten Verordnung des Immissionsschutzgesetzes des Bundes (BImSchV) verständigt. Im Mittelpunkt des Entschlusses steht §19, welcher die Ableitbedingungen für die entstehenden Abgase beinhaltet.

  • 01 Nov. 21
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    Wieso fühlt sich der Raum kälter an, als Sie ihn gerne hätten?

    Das haben Sie sicher auch schon erlebt: Die Heizung zeigt nette 24 Grad an, aber Sie fühlen sich wie bei 15 Grad. Wie kann das sein? Fakt ist, dass die Temperatur im Raum unter der der Heizung liegen kann. Dafür gibt es viele Gründe, die wir Ihnen in der Folge erläutern werden.

    Es fängt damit an, dass Vorhänge etc., die vor der Heizung angebracht sind, die Weitergabe von Wärme und auch die Sicht auf die Thermostate behindern. Auch das ist möglich: Sie kommen nach Hause und wollen nun das Thermostat aufdrehen, in der Hoffnung, dass es schnell mollig warm wird. Das Thermostat ist leider nicht für das Tempo zuständig, in dem sich der Raum erwärmt. Das Thermostat ist also nicht der richtige "Ort", um den Raum schnell auf die gewünschte Temperatur zu bringen.

    Gut aufgestellt mit elektronischen bzw. vernetzten Thermostaten

  • 31 Aug. 21
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    So gelingt die Suche nach einer passenden Immobilie

    Es kann losgehen: Man hat sich für eine Wohngegend entschieden, die Finanzierung der Immobilie ist auch geregelt. Nun folgt die konkrete Suche, ein spannender Vorgang. Was muss man dabei beachten, damit es keine bösen Überraschungen gibt?

    Ein wichtiges Kriterium ist die Muße, die man sich nimmt, denn oftmals erscheint etwas als Traumobjekt, um sich dann ganz anders zu entpuppen. Es lohnt sich also, in der Gegend, für die man sich entschieden hat, das Angebot genau zu beobachten. Es mag Traumecken geben, aber was spricht gegen ein Haus, das drei Straßen weiter entfernt ist? Zeit und ein aus-der-Box Denken sind also anzuraten, überstürztes Handeln kann böse Folgen haben.

    Immer noch eine gute Adresse: der Makler

  • 04 Okt. 21
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    Eine Garage fungiert nicht ausschließlich als Abstellplatz für den Pkw. Vielmehr schützt sie das Fahrzeug vor Witterungseinflüssen und vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen.

    Welche Vorüberlegungen bei der Planung und dem Bau der eigenen Garage zu treffen sind, erläutert der nachfolgende Artikel.

     

    Garage bauen: Planung und Vorbereitung ist das A und O

     

    Zunächst müssen Sie überlegen, welchem Zweck die Garage dienen soll. Benötigen Sie lediglich eine trockene und sichere Unterkunft für das Auto oder streben Sie an, deren Potenzial voll auszuschöpfen. Etliche Bauherren entscheiden sich dazu, die Garage über zu dimensionieren, um darin beispielsweise eine Werkstatt oder einen Hobbyraum einzurichten. In solchen Fällen ist der Anschluss an das örtliche Stromnetz und die Wasserversorgung obligatorisch.

  • 02 Aug. 21
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    Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installiert haben und Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie eine Vergütung in variabler Höhe. Aus Sicht des zuständigen Finanzamtes gelten sie somit als gewerbliches Unternehmen, weshalb Sie die Einnahmen versteuern müssen.

     

    Hierfür erwartet das Finanzamt, dass Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage "EÜR" sowie die Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Bei der "EÜR"-Anlage haben Sie jedoch die Möglichkeit, ein wenig Geld zu sparen, sofern Ihre Photovoltaikanlage wichtige Voraussetzungen erfüllt.

     

    Befreiung von der "EÜR"-Anlage

     

    Für Betreiber von vergleichsweise kleinen Photovoltaikanlagen hat das Bundesfinanzministerium entschieden, dass die Finanzämter der Länder die Besitzer von der Abgabe nach "EÜR" befreien können. Hierfür müssen Sie lediglich erklären, dass Ihrerseits keine Gewinnerzielungsabsichten durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage verfolgen. Bewilligt das Finanzamt Ihren eingereichten Antrag, werden infolgedessen Gewinne und Verluste aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage nicht mehr im Einkommenssteuerbescheid

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